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Qualifizierter Krankentransport

Viele Patienten benötigen, wenn sie transportiert werden müssen, die Betreuung durch qualifiziertes Personal. Diese „betreuungspflichtigen“ bzw. „qualifizierten“ Krankentransporte werden durch den behandelnden Arzt verordnet.

Sie beinhalten zumeist Fahrten zum Arzt, zu ambulanten Untersuchungen, ins Krankenhaus, Verlegungsfahrten von Krankenhaus zu Krankenhaus oder Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus. Diese Transporte sind planbar und unterscheiden sich deutlich von den Transporten von Notfallpatienten.

Beim Krankentransport wird der Patient von einem Rettungssanitäter betreut. Er überwacht den Gesundheitszustand des Patienten und kann bei einer Verschlechterung die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Krankentransportwagen (KTW)

Für die Krankentransporte stehen uns Krankentransportwagen (KTW) zur Verfügung, zu deren Besatzung jeweils zwei Rettungssanitäter zählen. Ihre Ausstattung ist in Europa durch eine Mindestnorm geregelt. Sie beinhaltet eine Krankentrage, evtl. einen Tragestuhl, eine mobile Sauerstoffanlage und Absaugpumpe, eine tragbare Notfallausrüstung sowie Verbandmaterial.

Hinweise für Patienten und Angehörige

Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt Ihnen den Transportschein ausgefüllt übergibt. Bitte beachten Sie dabei, dass Fahrten mit dem Krankentransportwagen von Ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse vorab genehmigt werden müssen.

Für die Fahrt mit dem Krankentransportwagen halten Sie bitte den Transportschein und Ihre Versichertenkarte bereit. Der Transportschein ist die Grundlage für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Für jeden Transport ist durch den Patienten ein Eigenanteil in Höhe von 10,00 € (auch Kinder) zu entrichten. Dieser Betrag wird durch die Krankenkasse eingefordert.